Endlich Bildungschancen für gehörlose Kinder
Lehrplan für die Österreichische Gebärdensprache wird konkret, ein weiterer wichtiger Schritt zur Inklusion und Barrierefreiheit in Österreich
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat zwei Maßnahmen veröffentlicht, um ab 2025 Österreichische Gebärdensprache an Schulen zu unterrichten. Die beschlussreifen Entwürfe, die seit Mai 2024 öffentlich ausliegen, geben nun einen ersten konkreten Einblick in die geplante Umsetzung.
Trotz der verfassungsrechtlichen Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) wurden bisher keine Anstrengungen unternommen, die ÖGS im Bildungswesen zu verankern: Es gab keine Lehrpläne, die einen systematischen, qualitativ hochwertigen und einheitlichen Spracherwerb ermöglichten. Darunter litten vor allem gehörlose Kinder, die dadurch kaum Zugang zum Bildungssystem hatten. Nun präsentiert das Bildungsministerium einen Lehrplanzusatz Hören/Kommunikation für die 1.-8. Schulstufe und einen Lehrplan Österreichische Gebärdensprache für die AHS-Oberstufe.
Für die Volksschule und Unterstufe hat das Bildungsministerium keinen Lehrplan ausgearbeitet, sondern einen Lehrplanzusatz im Förderbereich Hören und Kommunikation.
Voraussetzung dafür ist die Anmeldung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs. Der Lehrplanzusatz soll voraussichtlich ab 2025 in Kraft treten, gilt für die 1.-8. Schulstufe und kann an allen Schulen zum Einsatz kommen. Innerhalb der Gehörlosen-Community herrscht Verwirrung, weshalb nur für die AHS ein vollständiger Lehrplan ausgearbeitet worden sei.
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Es ist schwer verständlich, wieso ÖGS nur Kindern mit einem sonderschulischem behafteten Förderbedarf gestattet werden soll. Wir wollen weg von der Idee, dass ÖGS nur ein Instrument zur Behebung eines Defizits ist“, so Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbunds (ÖGLB). „Die ÖGS soll als Unterrichtssprache in allen Schularten und -stufen Anwendung finden. Wenn ÖGS und Lautsprache gleichberechtigt in einem bilingualer/bimodaler Unterricht neben- und miteinander genutzt werden könnten, ist der Unterricht wirklich inklusiv. Wir freuen uns, dass ein erster Meilenstein und Etappensieg erkämpft werden konnte – aber das Ziel, das haben wir noch nicht erreicht!“, erklärt Jarmer.
In der AHS-Oberstufe wird es die Möglichkeit geben, ÖGS zu lernen
Dieses Angebot richtet sich sowohl an gehörlose und schwerhörige als auch an hörende Schülerinnen und Schüler und unterscheidet nach dem jeweiligen ÖGS-Kenntnisstand. Der Lehrplan soll voraussichtlich ab 2026 in Kraft treten. ÖGS kann damit als zweite lebende Fremdsprache erlernt werde, als Wahlpflichtgegenstand oder als Alternative zu Latein oder Altgriechisch. Vor allem letzteres war in den Medien bereits intensiv diskutiert worden und hatte sowohl Jubel als auch Enttäuschung ausgelöst, da eine Verdrängung von Latein und Altgriechisch befürchtet wurde. Für Unmut innerhalb der Gehörlosen-Community sorgte diesbezüglich eine Aussage des ehemaligen Bundespräsidenten Heinz Fischer. Auf die Frage, wie er es fände, dass an österreichischen Schulen statt Altgriechisch oder Latein in Zukunft auch ÖGS zur Auswahl stehe, antwortete Fischer: „Die Österreichische Gebärdensprache ist eine Technik zur Überwindung einer Behinderung und hat mit Sprachkenntnissen nichts zu tun
.“
Helene Jarmer, die Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbunds, widerspricht dieser Aussage vehement:
„ÖGS ist eine vollwertige Sprache mit einer eigenen Grammatik, Syntax und einem umfangreichen Wortschatz. Gebärdensprachen verdienen die gleiche Wertschätzung wie Lautsprachen. Es ist die Gesellschaft, die uns behindert, weil sie unsere Sprache nicht fördert, und nicht unsere Gehörlosigkeit!
“ Dementsprechend freue man sich innerhalb der Gehörlosen-Community, dass mit der geplanten Verordnung die Österreichische Gebärdensprache erstmals Eingang in das Schulwesen findet. „Das ist ein wichtiger Schritt für eine barrierefreie, chancengleiche Bildung. Wir begrüßen auch, dass der Lehrplan sich sowohl an hörende als auch an gehörlose und schwerhörige Kinder richtet, denn ÖGS soll – wie jede andere Sprache auch – allen Menschen offen stehen
“, so Jarmer.
Der Österreichische Gehörlosenbund setzt sich bereits seit Jahren für die Einführung von Lehrplänen für die Österreichische Gebärdensprache ein.
Ziel ist es, die ÖGS fest im Bildungswesen zu verankern und damit einen systematischen, qualitativ hochwertigen und einheitlichen Spracherwerb zu gewährleisten. Nun wurde ein erster Etappensieg erreicht. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die 2008 von Österreich ratifiziert wurde, schreibt das Recht auf inklusive Bildung fest, um Chancengleichheit für alle zu gewährleisten.
Für gehörlose und schwerhörige Menschen bedeutet das die Verankerung von Gebärdensprache(n) im Bildungswesen und die gezielte Förderung und Berücksichtigung ihrer Kommunikationsbedürfnisse.
Für Kinder, die bereits von Geburt an gehörlos sind oder sehr jung ertauben, ist Gebärdensprache die natürliche Erstsprache.
Der Unterricht in Gebärdensprache ermöglicht gehörlosen Kindern nicht nur eine vollwertige kognitive und sprachliche Entwicklung, sondern ist auch die Grundlage dafür, um Schriftsprachen wie Deutsch oder Englisch erlernen zu können. Eine solide Sprachbasis ist eine wichtige Voraussetzung für den Erwerb von Wissen, für den Bildungserfolg von gehörlosen Menschen und ihre gesellschaftliche Teilhabe.