Ein Schlüsseljahr und neue Regeln, die ESG-Milestones 2024!

Noch ist das neue Jahr jung, aber schon ist klar: Es wird ein Schlüsseljahr in Sachen Klimaschutz. Wahlen überall auf der Welt stellen wichtige Weichen und die EU erhöht ihre Gangart. Ein Überblick, über die wichtigsten ESG Meilensteine des heurigen Jahres.

von Julia Heuberger- Denkstein

CBAM: CO2-Preis goes international

Bereits mit 31.1. müssen Unternehmen die CO2-intensive Waren wie Zement, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, Eisen, Stahl oder Aluminium in das Zollgebiet der EU einführen, erstmals darüber berichten. Diese Berichte müssen Informationen zu den eingeführten Gütern, den Produktionsstätten und den durch die Herstellung entstandenen Treibhausgas (THG)-Emissionen enthalten und über die online Plattform der EU-Kommission „CBAM Transitional Registry“ eingereicht werden. Denn: Bis 2026 besteht die vierteljährliche Berichtspflicht für die Einfuhr von CBAM-Waren, ab Jänner 2026 müssen auch CBAM-Zertifikate erworben werden.

CBAM das heißt Carbon Border Adjustment Mechanism, also ein Ausgleichsystem für den (meist) höheren CO2-Preis in der EU mit dem Ziel, dem Risiko der Verlagerung von Treibhausgasemissionen (Carbon Leakage) entgegenzuwirken. CBAM soll also sicherstellen, dass für die Treibhausgasemissionen bestimmter importierter Güter der gleiche Kohlenstoffpreis gezahlt wird, wie im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Mit anderen Worten: Auch Hersteller anderer Länder müssen sich in Sachen Klimaschutz ab sofort sputen – sofern sie weiterhin die EU beliefern wollen.

CSRD: Next Level ESG-Berichterstattung

Allerspätestens seit dem 1. Jänner sind an die 50.000 zusätzliche Unternehmen in der Europäischen Union – in Österreich sind es rund 2.000 – damit beschäftigt, die neuen Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive, oder kurz CSRD umzusetzen – das sind dreimal so viele wie noch vor einem Jahr. Und die Anforderungen haben es in sich: Berater: innen und Mitarbeiter: innen in Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern, 50 Millionen Euro Umsatz und 25 Millionen Euro Gewinn sind damit beschäftigt, eine Wesentlichkeitsanalyse ihrer Aktivitäten unter Anwendung der „Doppelten Wesentlichkeit“ durchzuführen und mit der Erhebung von Daten für die 2025 fällige Berichterstattung zu beginnen.Wir begrüßen diesmal Österreichs bekannteste Klimaaktivistin, Lena Schilling. Sie ist 23 Jahre jung, hat mit Fridays für Future in Österreich einer neuen Bewegung in der Jugend ein Gesicht gegeben. Diese Bewegung fand sogar Nachfolger in der „Senioren“-Welt, wie z.B. „Scientists for Future“ und weitere Klimaschutzaktionen. Wir wollen heute über Lena Schilling, ihr Weltbild, ihre Aktionen, ihre Gegenwart und Ziele in der Zukunft sprechen – und darüber, was sie sich für die Zukunft der Gesellschaft wünscht.

Pixabay, Artist: Gerald

Fragen, die dabei aufkommen:

Wie man in diesem Prozess sinnvoll und glaubwürdig mit den relevanten Stakeholdern zusammenarbeiten kann, wie die Risiko- und Folgenabschätzung durchzuführen ist oder wie man die bei der Analyse aufgedeckten Probleme sinnvoll angehen und umsetzen kann. Das Ziel, das die EU mit der CSRD verfolgt ist: Transparenz und leichterer Zugang zu Informationen v.a. für Finanzmarktteilnehmer und andere Stakeholder über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Planeten und Menschen UND, wie sich Nachhaltigkeitsziele, -maßnahmen und -risiken der Unternehmen auf ihr Geschäft und ihre Finanzen auswirken.  

CSDDD – Sorgfaltspflicht hoch 3 bei Lieferketten

Die Verabschiedung der wohl meistdiskutierten – und umstritten – EU-Richtlinie ist jene mit den 3D – der Corporate Sustainability Due Diligence Directive, die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Sie verpflichtet Unternehmen dazu, Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. Bereits im Dezember 2023 haben Rat und Europäisches Parlament eine vorläufige Einigung vorgelegt, ihre Umsetzung wird für heuer erwartet. Fest steht, dass mit ihr neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen in puncto Nachhaltigkeit festgelegt werden, u.a. die Verpflichtung, Emissionen zu reduzieren und zum Schutz der Menschenrechte beizutragen. Diese Verpflichtung soll auch einklagbar sein – inklusive beträchtlichem Strafmaß bei Verstößen. Für österreichische Unternehmen kommt hinzu, dass mit 1.1. 2024 in Deutschland die Anwendung des deutschen Lieferkettengesetzes auf Unternehmen mit 1.000 Mitarbeiter ausgeweitet wurde und somit auch vermehrt österreichische Zulieferbetriebe mit entsprechenden Nachweispflichten in puncto Co2-Bilanz und Menschrechtskonformität

Mit aller Kraft gegen Entwaldung

Intensiv mit ihrer Lieferkette auseinandersetzen müssen sich ab Ende 2024 auch Unternehmen, die mit Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Gummi, Soja oder Holz handeln bzw. mit Produkten, die aus diesen Rohstoffen bestehen. Die neue EU-Verordnung EUDR (Deforestation Regulation) für „Entwaldungsfreie Produkte“ zielt darauf ab, die Auswirkungen auf die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu verringern, indem der Konsum „entwaldungsfreier“ Produkte gefördert und Treibhausgasemissionen sowie der Verlust der biologischen Vielfalt verringert werden sollen. Von Unternehmern und Händlern wird der Nachweis verlangt, dass ihre Produkte nicht aus kürzlich abgeholzten Flächen stammen oder zur Waldschädigung beigetragen haben.

Banken, Taxonomie und grüne Anleihen: Auch für den Finanzsektor wird es 2024 spannend.

Bereits seit Jahren ist die Taxonomie-Verordnung in Kraft. Sie definiert, welche Wirtschaftstätig als nachhaltig einzustufen ist und welche nicht. Dieses Jahr allerdings werden Banken erstmals verpflichtet, ihre Taxonomiekonformität nachzuweisen – was laut Experten dazu führen wird, dass der Finanzsektor immer mehr unter „grünen“ Veranlagungsdruck kommt – und diesen vermutlich an die Kunden weiterreichen wird – Stichwort: Berichterstattung.

Ebenfalls spannend wird es für Banken im Dezember

Da tritt der europaweite Standard für nachhaltige Anleihen in Kraft, der Europäische Green Bond Standard EUGB – mit Auswirkungen auf Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit am Anleihenmarkt. Anlegerinnen und Anleger, sollen viel leichter erfassen und vergleichen können, nach welchen Prinzipien die Gelder verwendet werden und welchen Berichtspflichten der Emittent unterliegt. Eine Anleihe, die dem EUGB-Standard entspricht, muss an ökologische Nachhaltigkeitskriterien geknüpfte Bedingungen erfüllen. Auch legt der EUGB Standard fest, wie externe Prüferinnen und Prüfer, die nationalen Finanzaufsichtsbehörden und die Europäische Wertpapieraufsicht sicherstellen, dass die Anbieter diese Vorgaben einhalten – und Greenwashing erschwert wird.

Österreich: Klimaschutzgesetz & Parlamentswahl

Seit Dezember 2020 fehlt in Österreich die Neuauflage des Klimaschutzgesetz, das die Treibhausgas-Reduktionsziele des Landes zur angestrebten Klimaneutralität bis 2040 festlegt. Grundlage sind die gemeinsamen Ziele der EU, die festschreiben, welcher Staat wie viel Treibhausgase bis 2024 einzusparen hat. Für Österreich sind es minus 48 Prozent bis 2030. Völlig offen hingegen ist, wie dieser Reduktionspfad beschritten wird und welche Sektoren wie viel CO2 einzusparen haben. Wichtige Vorgaben und dringend notwendige Leitlinien auch für Wirtschaft und Industrie. Ganz abgesehen von den Strafzahlungen, die der Rechnungshof bereits berechnet hat: Weit über 4 Milliarden Euro wird Österreich für CO2-Zertifikate zahlen müssen, wenn es seine Ziele nicht erreicht. Die grüne Umweltministerin pocht darauf, das Gesetz noch vor den Wahlen im Herbst 2024 durchzubekommen – sie ringt mit dem schwarzen Koalitionspartner, der sich seit Jahren dagegen wehrt. Bleibt zu hoffen, dass sie es schafft, denn Konservative sind bekanntlich alles andere als Klimaaktivisten.

Wahlen, Wahlen, Wahlen weltweit.

Weitaus weitreichender noch als im kleinen Österreich, sind die Wahlen, die heuer andernorts stattfinden: Im März steht Wladimir Putin in Russland vor der Wiederwahl, in der größten Demokratie der Welt treten fast eine Milliarde wahlberechtigte Inder an und im Juni wird sich entscheiden, wie rechts das EU-Parlament wird – und damit auch der klimapolitische Kurs der neuen – oder alten EU-Kommission.

Noch im Februar will EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra einen neuen Vorschlag für die Reduktionsziele für 2040 vorlegen.

Geht es nach ihm, sollte die Minderung bei mindestens 90 Prozent liegen. Ebenfalls im Februar soll auch die EU-Strategie für Kohlenstoffabscheidung und Speicherung (Carbon Capture and Storage) vorliegen, was die Debatte zwischen Umweltorganisationen und Politikern bis zur Wahl im Juni noch weiter aufheizen wird.

Umwelt- und klimapolitische Maßnahmen scheitern in der EU seit vergangenem Jahr vermehrt am Veto der konservativen und rechten Parteien. Die Zusammensetzung der Europäischen Kommission, die dann im Herbst ihr Mandat aufnimmt, wird somit auch in Sachen Klimaschutz wegweisend sein.

Doch nirgendwo steht in Sachen Klima mehr auf dem Spiel als beim Urnengang am 5. November in den USA. Auch wenn vielen Wahlen eine immense Bedeutung zugeschrieben wird. Im Fall Donald Trump oder Joe Biden stimmt das wirklich. Einer der beiden arbeitet scheinbar bewusst daran, den Planeten unbewohnbar zu machen. Was bleibt, ist wie immer: die Hoffnung.

….Ihre Julia Heuberger- Denkstein

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