FMA bringt Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf den neuesten Stand
Finanzmarktaufsicht lädt die Finanzbranche und weitere Stakeholder ein, den aktualisierten Wegweiser zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Klimarisiken zu kommentieren.
Konsultation läuft bis 15. Januar 2025.
2020 erstmals veröffentlichte Wegweiser soll den beaufsichtigten Unternehmen des österreichischen Finanzmarkts als Hilfestellung bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit dienen und sie auf regulatorische Entwicklungen und die Erwartungen der Aufsicht vorbereiten. Die umfassende Überarbeitung des Leitfadens berücksichtigt die regulatorischen und methodischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und trägt damit dem dynamischen Umfeld im Bereich Sustainable Finance Rechnung.
Unter Nachhaltigkeitsrisiken sind Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu verstehen – auch bekannt unter den englischen Stichworten Environmental, Social, Governance oder abgekürzt ESG.
FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller meinen dazu:
„Die Extremwetterereignisse in Österreich und unseren Nachbarländern – mit Hitze, Starkregen und Überschwemmungen – haben erneut dramatisch vor Augen geführt, dass Nachhaltigkeits- und Klimarisiken keine weit entfernten Phänomene sind, sondern sich vermehrt und massiv auch hier in Österreich manifestieren. Finanzmarktteilnehmer müssen sie in ihrer täglichen Arbeit bei Kredit-, Markt- oder operationellen Risiken mitberücksichtigen.“
Abbildung der neuesten Policy-Entwicklungen und Berücksichtigung neuer Aspekte!
so Ettl und Müller weiter:
„Die regulatorischen Vorgaben im Bereich Sustainable Finance haben sich in den letzten Jahren besonders dynamisch entwickelt. Vor diesem Hintergrund haben wir uns zu einer umfassenden Überarbeitung des Leitfadens entschlossen.“
Insbesondere wurden zwei aktuelle Themen erstmalig aufgenommen
So wird etwa den naturbezogenen Risiken bzw. Biodiversitätsrisiken ein eigenes Kapitel gewidmet. Zudem findet sich ein neuer Abschnitt im Leitfaden, der die Themen Transitionsplanung und Transitionspläne aufgreift und ihre Bedeutung für das Risikomanagement darstellt.
Weitere Themen sind u.a. die Berücksichtigung von Litigation Risksim Kapitel zu Rechts- und Reputationsrisiken des Leitfadens und ein eigener Abschnitt zu Risiken aus dem Bereich Greenwashing, also im Zusammenhang mit Vorwürfen, dass die ESG-Eigenschaften irreführend dargestellt werden.
Als besonders praxisrelevanter Aspekt wurde zudem der Annex aktualisiert und ausgeweitet, der einen Überblick zu Tools und Methoden für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bietet. Für diesen Teil wurde auch das Umweltbundesamt mit einbezogen.
Input der interessierten Öffentlichkeit ist wesentlicher Baustein des Leitfadens
Bereits am Beginn des Überarbeitungsprozesses hatte die FMA besonderen Wert auf eine Einbindung verschiedener Stakeholder:innen gelegt. Im Rahmen eines Workshops im April 2024 wurden Vertreter:innen aus Ministerien, Behörden, Industrie, Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft eingeladen, ihren Input für die Überarbeitung einzubringen. Dieser offene Austausch geht mit der nun anstehenden Begutachtung in die nächste Runde.
Die FMA lädt daher Interessierte ein, sich unter folgendem Link bis 15. Jänner 2025 an der öffentlichen Konsultation des überarbeiteten Leitfadens zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf der FMA-Website zu beteiligen.
https://www.fma.gv.at/fma/fma-konsultationen/
Rückfragehinweis für Journalisten:
Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher)